OSSO´s – Ihr Partner für Hüpfburgenverleih

 Hüpfburgen Vermietung wichtige Infos: 

 

Haftungsausschluss zum Auftrag 

 

Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch des Gerätes entstehen können. 

Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigen Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadenersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktions-Mangel herausstellt. 

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen. 

Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. 

 

Sicherheitsregeln bei Benutzung der Hüpfburg: 

 

Eltern haften für Ihre Kinder. Betreten/ Benutzen auf eigene Gefahr 

 

1. Die Hüpfburg muss vom Mieter immer beaufsichtigt werden oder es ist Einsatzpersonal zu stellen. 

Die Aufsichtsperson muss mindestens 18 Jahre alt sein. 

 

2. Bei Regen, Gewitter und ab Windstärke 8 darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. 

 

3. Die Hüpfburg darf nicht über Nacht draußen liegen bleiben (Schutz vor Feuchtigkeit). 

 

4. Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen. 

Achten Sie auf das Alter und Größe der Kinder.

 

5. Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. 

 

6. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. 

Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. 

Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder 

insbesondere kleinere gefährden. 

 

7. Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg verboten. 

 

8. Schuhe sind auf der Hüpfburg verboten. 

 

9. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgegeben werden. 

 

10. Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.

 

11. Achten sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. 

Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse. 

 

12. Bei Druckverlust ist die Hüpfburg sofort zu räumen.

 

13. Das Gebläse muss immer  im Dauerbetrieb laufen, ansonsten fällt die Hüpfburg in sich zusammen. 

 

14. Das Gebläse muss vor Nässe und Hitze geschützt werden.

 

 

Vermietung: 

 

1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder 

internationalen Reisepass mit gütiger Aufenthaltserlaubnis. 

 

2. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters. 

 

3. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. 

Eventuelle Schäden sind in einer Mängelliste aufzuführen. 

Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. 

 

4. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor 

Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt. 

 

5. Schäden an der Hüpfburg werden Pauschal mit 100 Euro berechnet. Kommt es zu einem Totalausfall oder Zerstörung der Hüpfburg kommt der Mieter für die Instandsetzung oder dem Wiederbeschaffungswert im 

vollem Umfang auf. 

 

6. Werden Mietgegenstände bei Verschmutzung, Durchnässung des Moduls zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungspauschale von 100 € übernehmen. 

 

7. Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen. 

Der Mieter haftet für die komplette, angemietete Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. 

Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. 

Der Vermieter OSSO´s GbR übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. 

 

8. Der Vermieter übernimmt nur dann volle Haftung wenn der Mieter das komplett Paket gebucht hat, (Lieferung/Aufbau/Abbau/ Abholung/ Betreuung). 

 

9. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritten überlassen werden. 

Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart. 

 

10. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. 

 

11. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. 

 

12. Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. 

 

13. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Dienstleistung nicht den Witterungen ausgesetzt ist. 

Bei Veranstaltungen im Freien müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. 

 

13. Sollte ein Gerät verschmutzt zurückgegeben werden, erhebt OSSO´s GbR eine Reinigungspauschale von 100,00 €, die von der Kaution sofort abgezogen wird. 

 

14. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit 

 

15. Die Nutzungsbedingung ist Bestandteils des Vertrages. 

 

16. Nach Benutzung und vor dem Abbau ist die Hüpfburg besenrein wieder einzupacken. 

Wir empfehlen dafür einen normalen Haushaltsstaubsauger. 

Sollte die Hüpfburg doch schmutzig sein werden wir den Aufwand mit der Kaution verrechnen.

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